Lotsannahmepflicht

Im Lotsbezirk Trave sind zur Annahme eines Bordlotsen verpflichtet:

1. Führer von Seeschiffen ab 60m Länge oder ab 10m Breite
2. Führer von Tankschiffen gem.§30 Seeschiffahrtsstrassenordnung (SeeSchStrO)

Näheres (auch Ausnahmen) regelt die "Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde"

 

 

 

 
 
 
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