Die Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II/ Kiel/ Lübeck/ Flensburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 27 Seelotsgesetz). Die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft nach Seelotsgesetz sind die freiberuflich tätigen Seelotsen.
Was ein Seelotse ist, regelt das Seelotsgesetz in § 1:
"Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung."
Neben der Beratungstätigkeit auf den Seelotsrevieren der Brüderschaft nach Seelotsgesetz, erbringen wir auch Dienstleistungen in den Bereichen Überseelotsungen (Ostsee), Distanzlotsungen (außerhalb der Seelotsreviere an der Küste von Schleswig-Holstein), Kompassregulierungen und Gestellung von Personal zur Schiffsführung.
Zur Zeit sind 147 Seelotsen Mitglied in dieser Brüderschaft (Juli 2022).