Berufsbild 

Der Lotse ist qualifizierter Berater des Kapitäns in küstennahen Gewässern, Flüssen, Kanälen und in deutsche Seehäfen. Er - selbst ein erfahrener Kapitän - ist speziell geschult und trainiert für das Navigieren und Manövrieren der Fahrzeuge in seinem Seelotsrevier.

Der für ein Seelotsrevier bestallte Lotse übt seine Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus. Er hat im Rahmen seiner Beratung die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, den Schutz der Umwelt und die Abwehr von Gefahren für Menschen und Sachgüter vorrangig zu berücksichtigen. Die Bestallung wird von der Aufsichtsbehörde ausgestellt und spätestens mit Eintritt in die Rente wieder eingezogen.

Der Lotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung.
Die für ein Seelotsrevier bestallten Lotsen bilden eine Lotsenbrüderschaft, die sieben Seelotsenbrüderschaften bilden die Bundeslotsenkammer.
Die Lotsenbrüderschaften sowie die Bundeslotsenkammer sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über die BUNDESLOTSENKAMMER unter www.lotsen.de .


Aktuelle Situation (Juli 2023):

Nach gegenwärtiger Planung beabsichtigen wir Ausbildungsgruppen zuzulassen zum:


01. März 2025                   LA  2 (18 Monate Ausbildungsdauer)

01. September 2025     LA 3 (Zugangsweg mit klassischer Fahrzeit, 12 Monate Ausbildungsdauer)
                                                    LA 1 (24 Monate Ausbildungsdauer)

 


Interessierte Kollegen aus der Seefahrt können die aktuelle Situation und mögliche Entwicklungen bei Bedarf telefonisch oder per Email bei uns abfragen und sollten die  GDWS WebSeiten zu  den betreffenden Ausschreibungen kontrollieren.

Für Bewerber ist es wichtig, ihre Unterlagen bei der GDWS auf dem aktuellen Stand zu halten und dort abzufragen, welche Voraussetzungen im Rahmen der neuen Seelotsenaus-, und Fortbildungsverordnung (SeeLAuFV) ab 2023 ggfls. zusätzlich (zum alten Zulassungsverfahren) zu erfüllen sind.

 
 
 
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